Die grundlegeneden Aufträge an Zivil- und Bevölkerungsschutz.
Bevölkerungsschutz
Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe. Er stellt die Koordination und die Zusammenarbeit der fünf Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz sicher. Weitere Institutionen, Organisationen und Unternehmen sowie die Armee können zur zusätzlichen Unterstützung beigezogen werden.
Die Kooperation im Bevölkerungsschutz spielt nicht nur zwischen den Partnerorganisationen, sondern auch zwischen Gemeinden, Kantonen und dem Bund.
Mehr Informationen zum Bevölkerungsschutz finden Sie auf dessen Unterseite.
Zivilschutz
Der Zivilschutz ist zuständig für
- Schutzinfrastruktur
- die Alarmierung der Bevölkerung
- die Betreuung von Schutzsuchenden
- Schutz von Kulturgütern
Der Zivilschutz unterstützt die anderen Partnerorganisationen insbesondere bei Langzeiteinsätzen. Er führt Insandstellungsarbeiten aus und verstärkt die Führungsunterstützung und die Logistik. Zudem kann der Zivilschutz für Aufgaben zu Gunsten der Gemeinschaft eingesetzt werden.
Für den Zivilschutz besteht die nationale Schutzdienstpflicht. Im Rahmen bundesrechtlicher Vorgaben regeln die Kantone die Belange des Zivilschutzes sowie die Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen.